Patente/Patentportfolios
Patente werden für technische Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen
und gewerblich anwendbar sind. Das Patent hat vor allem die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt
ist die patentierte Erfindung zu benutzen. Auf Antrag des Patentanmelders sowie jedes Dritten führt das
Patentamt eine amtliche Neuheitsprüfung durch.
Die Patentanmeldung gilt als zurückgenommen, wenn der
Prüfungsantrag nicht innerhalb von sieben Jahren nach Anmeldetag gestellt wurde. Erteilte Patente haben
eine Laufzeit von 20 Jahren.
In der Welt der Patente bezeichnet der Begriff Patentportfolio ein Bündel von Schutzrechten, das im Besitz
eines Patentinhabers ist. Dem Aufbau eines Patentportfolios geht in der Regel eine umfangreiche Analyse
voraus. Der Besitz eines Patentportfolios ist in der Regel Teil einer Strategie, die technologische
Wettbewerbsposition eines Unternehmens zu verbessern. Erfolgreiche Patentportfolios bestehen häufig aus
einem Basispatent, das in einem sehr frühen Stadium auf Schlüsselerfindungen beruhend angemeldet
wurde und einem Netz von weiteren Patenten, um den Wettbewerbern Umgehungslösungen und
Ausweicherfindungen zu erschweren. Vor allem kapitalstarke Unternehmen setzen zur gezielten
Abschöpfung des Innovationspotentiales im Wettbewerb auch Patente ein, welche sie nicht selbst entwickelt
haben, sondern aufkaufen.
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