Patente/Patentportfolios

Patente werden für technische Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Das Patent hat vor allem die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist die patentierte Erfindung zu benutzen. Auf Antrag des Patentanmelders sowie jedes Dritten führt das Patentamt eine amtliche Neuheitsprüfung durch.

Die Patentanmeldung gilt als zurückgenommen, wenn der Prüfungsantrag nicht innerhalb von sieben Jahren nach Anmeldetag gestellt wurde. Erteilte Patente haben eine Laufzeit von 20 Jahren.

In der Welt der Patente bezeichnet der Begriff Patentportfolio ein Bündel von Schutzrechten, das im Besitz eines Patentinhabers ist. Dem Aufbau eines Patentportfolios geht in der Regel eine umfangreiche Analyse voraus. Der Besitz eines Patentportfolios ist in der Regel Teil einer Strategie, die technologische Wettbewerbsposition eines Unternehmens zu verbessern. Erfolgreiche Patentportfolios bestehen häufig aus einem Basispatent, das in einem sehr frühen Stadium auf Schlüsselerfindungen beruhend angemeldet wurde und einem Netz von weiteren Patenten, um den Wettbewerbern Umgehungslösungen und Ausweicherfindungen zu erschweren. Vor allem kapitalstarke Unternehmen setzen zur gezielten Abschöpfung des Innovationspotentiales im Wettbewerb auch Patente ein, welche sie nicht selbst entwickelt haben, sondern aufkaufen.


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